10-JÄHRIGE GARANTIE AUF UNTERBODENSCHUTZ
VOLLSTÄNDIGE GARANTIEBEDINGUNGEN
Bei Bavarian Old School sind wir der Ansicht, dass professioneller Korrosionsschutz ein langfristiger Prozess und keine einmalige Beschichtung ist.
Für qualifizierende Unterbodenschutzbehandlungen bietet Bavarian Old School eine 10-jährige Unterbodenschutzgarantie gemäß den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Diese Garantie ist eine freiwillige gewerbliche Garantie von Bavarian Old School und gilt zusätzlich zu den Verbraucherrechten, die sich aus dem anwendbaren slowenischen Recht ergeben.
1. GARANTIEZEITRAUM
Die Garantie gilt ab dem im individuellen Garantiezertifikat angegebenen Abschlussdatum der qualifizierenden Unterbodenschutzbehandlung für 10 Jahre.
Das genaue Anfangs- und Ablaufdatum sind im für das Fahrzeug ausgestellten Garantiezertifikat vermerkt.
Die Garantie gilt nur für das im individuellen Garantiezertifikat angegebene Fahrzeug, die dort angegebene Behandlung und die abgedeckten Bereiche.
2. WER STELLT DIE GARANTIE BEREIT?
Die Garantie wird bereitgestellt von:
Bavarian Old School
Old School Cars doo
Rakuševa ulica 8
STEUERNUMMER 14310589
Die Garantie gilt innerhalb des im individuellen Garantiezertifikat angegebenen Gebiets.
3. WAS DECKT DIE GARANTIE AB?
Die Garantie deckt das von Bavarian Old School im Rahmen der qualifizierenden Behandlung aufgebrachte Unterbodenschutzsystem ab.
Wenn das Schutzsystem aufgrund eines Mangels bei der ausgeführten Behandlung, Vorbereitung oder Anwendung vorzeitig versagt, prüft Bavarian Old School den betroffenen Bereich und führt bei Anerkennung des Anspruchs die geeigneten Korrekturarbeiten durch.
Je nach den Umständen können die Korrekturarbeiten Folgendes umfassen:
-
lokale Reinigung und Vorbereitung
-
Entfernung des ausgefallenen Schutzmaterials
-
Korrosionsbehandlung, sofern angemessen
-
erneute Anwendung des entsprechenden Schutzsystems
-
lokale Reparatur des betroffenen Schutzes
Die Korrekturmaßnahme wird von Bavarian Old School anhand des tatsächlichen Zustands des Fahrzeugs und der Art des geltend gemachten Mangels festgelegt.
Die Garantie bedeutet nicht, dass das Fahrzeug unter allen Umständen zehn Jahre lang vollständig korrosionsfrei bleibt.
Die Garantie gilt vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen für das Schutzsystem und dessen ordnungsgemäße Funktion.
4. ABGEDECKTE BEREICHE
Die Garantie gilt nur für Bereiche, die Bestandteil der ursprünglichen qualifizierenden Unterbodenschutzbehandlung waren.
Die abgedeckten Bereiche sind gegebenenfalls im individuellen Garantiezertifikat und in der Behandlungsdokumentation vermerkt.
Bereiche, die nicht im Rahmen der ursprünglichen Dienstleistung behandelt wurden, sind nicht abgedeckt.
Der Hohlraumschutz ist nur abgedeckt, wenn er ausdrücklich Bestandteil der Behandlung war und in der Behandlungsdokumentation des Fahrzeugs vermerkt wurde.
5. JÄHRLICHE INSPEKTION DES UNTERBODENS
EINE JÄHRLICHE INSPEKTION IST ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER GARANTIE ERFORDERLICH.
Das Fahrzeug muss während der Garantiezeit einmal alle 12 Monate zu Bavarian Old School zurückgebracht werden, damit eine dokumentierte Unterbodeninspektion durchgeführt werden kann.
Zweck der jährlichen Inspektion ist es, Folgendes festzustellen:
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Neue Korrosion
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Beschädigtes Schutzmaterial
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Steinschlagschäden
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Mechanische Beschädigungen
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Freiliegendes Metall
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Verschlechterung des Schutzsystems
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Schäden, die bei späteren Reparaturen verursacht wurden
-
Bereiche, die Wartung oder zusätzlichen Schutz erfordern
Die Inspektion ermöglicht es, potenzielle Probleme zu erkennen, bevor sie sich zu schwerwiegenderer Korrosion entwickeln.
Die jährliche Inspektion muss von Bavarian Old School dokumentiert werden.
6. WARTUNG NACH EINER INSPEKTION
Wenn die jährliche Inspektion Schäden oder eine Verschlechterung feststellt, die das Schutzsystem beeinträchtigen könnten, erläutert Bavarian Old School die empfohlenen Korrekturmaßnahmen.
Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird der Kunde vor ihrer Durchführung informiert.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die nicht vom ursprünglichen Garantieschutz abgedeckt sind, können separat berechnet werden.
Wenn die Garantiebedingungen Korrekturmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schutzsystems vorschreiben, kann das Ausbleiben der empfohlenen Nachbesserungsarbeiten den weiteren Garantieschutz für den betroffenen Bereich beeinträchtigen.
7. WARUM EINE JÄHRLICHE INSPEKTION ERFORDERLICH IST
Ein Fahrzeug ist auch nach Abschluss der Behandlung weiterhin äußeren Einflüssen ausgesetzt.
Dazu können gehören:
-
Streusalz
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Wasser
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Feuchtigkeit
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Schlamm
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Schmutz
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Steinschlag
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Straßenschmutz
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Temperaturänderungen
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Mechanische Arbeiten
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Hebevorrichtungen
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Reparaturen an der Aufhängung
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Reparaturen an der Abgasanlage
-
Unfälle
-
Karosseriearbeiten
-
Umbauten
Das Schutzsystem kann daher nach der ursprünglichen Behandlung beschädigt werden.
Die jährliche Inspektion soll solche Schäden erkennen und das Schutzsystem langfristig erhalten.
Die Garantie basiert daher auf:
SCHÜTZEN → PRÜFEN → WARTEN → ERNEUT SCHÜTZEN
8. VOR DER BEHANDLUNG BEREITS VORHANDENE KORROSION
Die Garantie deckt keine Korrosion ab, die bereits vor der Behandlung vorhanden war, es sei denn, der betroffene Bereich wurde ausdrücklich repariert und in den Umfang der qualifizierenden Behandlung aufgenommen.
Wenn vor der Behandlung fortgeschrittene Korrosion, Durchrostung oder Strukturschäden festgestellt werden, kann Bavarian Old School Karosserie- oder Metallreparaturen empfehlen, bevor das Schutzsystem aufgetragen wird.
Wenn solche Reparaturen durchgeführt werden, werden die reparierten Bereiche als Teil der Behandlungsdokumentation dokumentiert.
9. METALLREPARATUREN UND KAROSSERIEARBEITEN
Unterbodenschutz ist kein Ersatz für strukturelle Karosseriearbeiten.
Wenn Korrosion verursacht hat:
-
Durchrostung
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geschwächtes Metall
-
Strukturschäden
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beschädigte Befestigungspunkte
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fehlgeschlagene frühere Reparaturen
-
stark korrodierte Nähte
Das betroffene Metall muss möglicherweise repariert werden, bevor der Schutz aufgetragen werden kann.
Karosseriearbeiten, Schweißarbeiten, Anfertigungen oder der Austausch von Metallteilen sind separate Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich in der vereinbarten Behandlung enthalten sind.
Die Garantie gilt für das Korrosionsschutzsystem und stellt nicht automatisch eine zehnjährige Garantie gegen Korrosion an jedem reparierten oder originalen Metallbauteil des Fahrzeugs dar.
10. AUSSCHLÜSSE
Die Garantie deckt keine Schäden oder Verschlechterungen ab, die auf Umstände außerhalb des Schutzsystems zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
-
Verkehrsunfälle
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Schäden durch Kollisionen
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Steinschlag
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Mechanische Einwirkungen
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Schäden durch den Geländeeinsatz
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Kontakt mit Hindernissen
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Durch falsches Anheben des Fahrzeugs verursachte Schäden
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Durch Werkstattausrüstung verursachte Schäden
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Nach der Behandlung durchgeführte Schweiß- oder Schneidarbeiten
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Nach der Behandlung durchgeführte Karosseriearbeiten
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Änderungen am Fahrzeug
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Einbau oder Ausbau von Komponenten
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Reparaturen an der Aufhängung
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Reparaturen an der Abgasanlage
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Bremsenreparaturen
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Elektrische oder mechanische Arbeiten, die geschützte Bereiche betreffen
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Von Dritten durchgeführte Reparaturen
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Entfernung oder Veränderung der Schutzbeschichtung
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Vorsätzliche Beschädigung
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Missbrauch oder ungewöhnliche Nutzung des Fahrzeugs
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Chemische Verunreinigung
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Austreten aggressiver Stoffe
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Brand
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Überschwemmung
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sonstige externe Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Bavarian Old School liegen
Normale Abnutzung oder durch äußere Schäden verursachte Verschlechterungen gelten nicht als Ausfall des ursprünglichen Schutzsystems.
11. VON DRITTEN DURCHGEFÜHRTE ARBEITEN
Führt eine andere Werkstatt, Karosseriewerkstatt, ein Mechaniker oder ein sonstiger Dritter Arbeiten durch, die einen geschützten Bereich betreffen, sollte der Kunde Bavarian Old School informieren.
Wenn nachträgliche Arbeiten das Schutzsystem beschädigen, entfernen, durchtrennen oder anderweitig beeinträchtigen, muss der betroffene Bereich möglicherweise überprüft und wiederhergestellt werden.
Die Garantie deckt Schäden, die durch nachträgliche Arbeiten Dritter verursacht werden, nicht automatisch ab.
12. FAHRZEUGÄNDERUNGEN
Jede Änderung, die den Unterboden, die Karosseriestruktur, die Aufhängung, die Abgasanlage, das Kraftstoffsystem oder andere geschützte Bereiche betrifft, kann den Garantieumfang beeinträchtigen.
Beispiele hierfür sind:
-
Änderungen an der Aufhängung
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Tieferlegungssätze
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Änderungen für den Geländeeinsatz
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Änderungen an der Abgasanlage
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Änderungen am Fahrgestell
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Schweißarbeiten
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Änderungen an der Karosserie
-
zusätzliche Halterungen oder Befestigungen
-
Nachrüstkomponenten, für deren Einbau gebohrt, geschnitten oder geschweißt werden muss
Der Kunde sollte Bavarian Old School über eine solche Änderung informieren.
13. VERANTWORTUNG DES KUNDEN
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für:
-
Vorführung des Fahrzeugs zur erforderlichen jährlichen Inspektion;
-
Information von Bavarian Old School über Unfälle oder Schäden am Unterboden;
-
Information von Bavarian Old School über nachträgliche Reparaturen oder Änderungen, die geschützte Bereiche betreffen;
-
Vermeidung unnötiger Schäden am Schutzsystem;
-
Befolgung der von Bavarian Old School bereitgestellten angemessenen Wartungsempfehlungen;
-
Aufbewahrung des Garantie-Zertifikats und der Dokumentation zur Behandlung.
14. ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS
Die Garantie wird für das im Garantie-Zertifikat angegebene einzelne Fahrzeug ausgestellt.
Wird das Fahrzeug während des Garantiezeitraums verkauft, sollte der neue Eigentümer Bavarian Old School kontaktieren und das vorhandene Garantie-Zertifikat sowie die Fahrzeugidentifikationsdaten vorlegen.
Eine Übertragung der Garantie unterliegt den geltenden Garantiebedingungen sowie der fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen an die jährlichen Inspektionen.
15. SO MACHEN SIE EINEN GARANTIEANSPRUCH GELTEND
Wenn Sie der Ansicht sind, dass das Unterbodenschutzsystem versagt hat oder ein abgedecktes Problem aufgetreten ist, wenden Sie sich so bald wie vernünftigerweise möglich an Bavarian Old School.
Bitte stellen Sie Folgendes bereit:
-
Fahrzeugzulassung oder VIN
-
Garantiezertifikat
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Datum der letzten jährlichen Inspektion
-
Beschreibung des Problems
-
möglichst Fotos
Vor der Anerkennung eines Garantieanspruchs kann eine physische Untersuchung des Fahrzeugs erforderlich sein.
Ein Garantieanspruch darf nicht allein deshalb als anerkannt gelten, weil ein Kunde ein Korrosions- oder Schutzproblem meldet.
Bavarian Old School muss zunächst den betroffenen Bereich untersuchen und feststellen, ob das Problem in den Geltungsbereich dieser Garantie fällt.
16. PRÜFUNG DES GARANTIEANSPRUCHS
Jeder Garantieanspruch wird individuell geprüft.
Wir bestimmen:
-
ob der betroffene Bereich ursprünglich behandelt wurde;
-
ob die Anforderungen an die jährlichen Inspektionen erfüllt wurden;
-
ob das Schutzsystem ordnungsgemäß gewartet wurde;
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ob der Schaden durch die ursprüngliche Behandlung verursacht wurde;
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ob äußere Beschädigungen oder nachträgliche Arbeiten zum Problem beigetragen haben;
-
welche Nachbesserungsmaßnahme technisch angemessen ist.
Wird ein Anspruch anerkannt, bestimmt Bavarian Old School die geeignete Nachbesserungsmaßnahme.
17. NACHBESSERUNGSARBEITEN
Wird ein berechtigter Garantieanspruch anerkannt, führt Bavarian Old School die entsprechenden Nachbesserungsarbeiten gemäß diesen Garantiebedingungen durch.
Die Nachbesserungsarbeiten können eine örtliche Behandlung statt einer vollständigen Entfernung und erneuten Aufbringung des gesamten Unterbodenschutzsystems umfassen.
Der Umfang der Nachbesserungsarbeiten hängt von der tatsächlichen Ursache und dem Ort des Problems ab.
18. KEINE GARANTIE FÜR EIN VOLLSTÄNDIG ROSTFREIES FAHRZEUG
Die 10-Jahres-Garantie für den Unterbodenschutz bedeutet nicht, dass garantiert wird, dass das Fahrzeug zehn Jahre lang vollständig frei von Rost oder Korrosion bleibt.
Ein Fahrzeug ist kontinuierlich Umwelt- und mechanischen Einflüssen ausgesetzt.
Zweck der Garantie ist der Schutz des qualifizierenden Unterbodenschutzsystems im Rahmen des Behandlungsumfangs, vorbehaltlich der Pflicht zur jährlichen Inspektion und dieser Bedingungen.
Ein professioneller Korrosionsschutz reduziert die Einwirkung und das Risiko erheblich, jedoch kann kein Beschichtungssystem ein Fahrzeug dauerhaft vor Korrosion schützen.
19. NACHWEIS DER JÄHRLICHEN INSPEKTION
Jede jährliche Inspektion sollte von Bavarian Old School dokumentiert werden.
Der Nachweis kann Folgendes enthalten:
Inspektionsdatum:
Kilometerstand des Fahrzeugs:
Zustand des Fahrzeugs:
Untersuchte Bereiche:
Zustand des Schutzes:
Festgestellte Korrosion:
Empfohlene Reparaturen:
Durchgeführte Wartungsarbeiten:
Die Inspektionshistorie ist Bestandteil der Schutzdokumentation des Fahrzeugs.
20. GARANTIEZERTIFIKAT
Für jede qualifizierende Behandlung kann Bavarian Old School ein individuelles Garantiezertifikat mit den relevanten Angaben zum Fahrzeug und zur Behandlung ausstellen.
Das Zertifikat sollte gegebenenfalls Folgendes ausweisen:
-
Fahrzeugmarke und -modell
-
FIN
-
Zulassungsnummer
-
Datum der Behandlung
-
Beginn der Garantie
-
Ablaufdatum der Garantie
-
durchgeführte Behandlung
-
abgedeckte Bereiche
-
verwendete relevante Produkte oder Systeme
-
Anforderungen an die jährliche Inspektion
Der Fahrzeughalter sollte das Garantiezertifikat für die Dauer der Garantie aufbewahren.

21. GESETZLICHE VERBRAUCHERRECHTE
Diese gewerbliche Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Verbraucherrechten des Verbrauchers nach dem anwendbaren slowenischen Recht gewährt.
Nichts in diesen Garantiebedingungen bezweckt, zwingende gesetzliche Verbraucherrechte auszuschließen oder einzuschränken.
Die gesetzlichen Verbraucherrechte des Verbrauchers in Bezug auf die Vertragsgemäßheit der Waren und andere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
Die Garantie ist gemäß ihren anwendbaren schriftlichen Bedingungen und den Anforderungen der slowenischen Verbraucherschutzgesetzgebung rechtsverbindlich.
22. SPRACHE UND DOKUMENTATION
Die öffentlichen Informationen zu dieser Garantie können zu Informationszwecken und für die internationale Kommunikation auf Englisch präsentiert werden.
Bei Verbrauchergeschäften in Slowenien werden das offizielle Garantiezertifikat und die geltenden Garantiedokumente gemäß den anwendbaren slowenischen Verbraucherschutzbestimmungen auf Slowenisch bereitgestellt.
Die slowenische Fassung der offiziellen Garantiedokumentation ist bei Transaktionen, die dem slowenischen Recht unterliegen, das maßgebliche Verbraucherdokument.
23. ÄNDERUNGEN DER GARANTIEBEDINGUNGEN
Für ein bestimmtes Fahrzeug gelten die Garantiebedingungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der qualifizierenden Behandlung ausgehändigt und im entsprechenden Garantiezertifikat sowie in der zugehörigen Dokumentation angegeben wurden.
Jegliche Änderung der für eine bestehende Garantie geltenden Bedingungen schränkt die im Rahmen dieser Garantie bereits gewährten Rechte nicht ein.
24. KONTAKT
Bei Fragen zu einer bestehenden Garantie, einer jährlichen Inspektion oder einem möglichen Garantieanspruch wenden Sie sich bitte an:
Bavarian Old School
Old School Cars, Obrije 13b, Ljubljana, Slowenien
E-Mail: garage@bavarianoldschool.com
Telefon: +386 70 189 240
Website: www.bavarianoldschool.com
UNSER ANSATZ
Wir glauben nicht daran, Korrosion unter einer weiteren Schicht schwarzer Beschichtung zu verstecken.
Wenn wir beschädigtes Metall feststellen, informieren wir Sie.
Wenn das Metall repariert werden muss, reparieren wir es.
Wenn die Oberfläche vorbereitet werden muss, bereiten wir sie vor.
Wenn der Schutz beschädigt ist, erneuern wir ihn.
Und wenn das Fahrzeug unter unserem 10-jährigen Schutzprogramm steht, möchten wir es jedes Jahr sehen.
SCHÜTZEN SIE ES RICHTIG.
LASSEN SIE ES REGELMÄSSIG ÜBERPRÜFEN.
BEWAHREN SIE ES LANGFRISTIG.
BAVARIAN OLD SCHOOL
10-JÄHRIGE GARANTIE AUF DEN UNTERBODENSCHUTZ
DIE VOLLSTÄNDIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN GELTEN.